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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Bestellungen

Wir nehmen Bestellungen nur durch schriftliche Bestätigung an. ropesolutions kann dem Besteller innerhalb von 14 Tagen mitteilen, ob ropesolutions dessen Angebot auf Vertragsabschluss annimmt oder nicht.

4. Rücktritt

Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, sind wir und der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Preise

a) Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Kosten für Porto, Transport bzw. Lieferung und Verpackung.

b) Unsere Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an 4 Monate.

Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage o. ä. eingetretene Kostensteigerungen einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer) Preiserhöhung in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

c) Nicht in unseren Preisen inbegriffen ist eine eventuell notwendige (Sicherheits-) Einweisung in von uns gelieferte Ware. Diese ist vom Kunden gesondert in Auftrag zu geben und gesondert zu vergüten.

6. Lieferzeiten und Lieferung

a) Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich.

b) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

c) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat.

d) Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine zweiwöchige Nachfrist, beginnend am Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, zur Lieferung zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, Schadenersatz zu verlangen.

7. Zahlungsbedingungen

a) Wir liefern – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung oder Nachnahme. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.

b) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.

c) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist aus-geschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe / Gefahrenübergang schriftlich zu rügen, wobei zur Fristwahrung die recht-zeitige Absendung genügt. Anderenfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche.

b) Ist der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so hat er nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe / Gefahren schriftlich zu rügen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

9. Gefahrenübergang

Versenden wir auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

10. Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen haben an uns frei Haus zu erfolgen. Sofern die zurückgesandte Ware im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mangelbehaftet ist, werden wir Ihnen, die für die Rücksendung angefallenen notwendigen Versandkosten (DHL oder vergleichbarer Anbieter) umgehend ersetzen. Für jede Einsendung an uns benötigen Sie eine Retourennummer. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall per Email oder Telefon in Verbindung. Wir teilen Ihnen dann ein Retourennummer zu, die Sie bitte deutlich sichtbar außen auf dem Paket anbringen. Rücksendungen ohne entsprechende Kennzeichnung mit der Retourennummer können nicht angenommen werden und müssen deshalb unfrei zurückgesandt werden. Die Bekanntgabe der Retourennummer durch uns bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Bestellers.

11. Haftung

ropesolutions, sowie die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Ausgenommen hiervon sind Schäden des Kunden an Leben, Körper und Gesundheit.

12. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

b) Soweit unser Vertragspartner Kaufmann bzw. Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsschluss die ihm zur Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherheitshalber in voller Höhe an uns ab. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.

c) Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Friedrichshafen.

b) Gerichtsstand ist Friedrichshafen, sofern der Vertragspartner Kaufmann bzw. Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

14. Sonstiges

a) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

b) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 

15. Stornierung, Absage Es gelten die folgenden Bestimmungen 

15.1 Stornierungen müssen schriftlich bei ropesolutions erfolgen. 

15.2 Terminlich / vertraglich fixierte Schulungen können bis 21 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Schulungstages werden 50% des Auftragswertes berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Schulungspreises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot vom Kunden gebuchten und bestätigten Güter- und Dienstleistungen. 

15.3 Der Kunde ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 

15.4 ropesolutions ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. 

15.5 ropesolutions behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Schulungsvertrag vor. 

15.6 Ein Rücktrittsrecht steht ropesolutions auch bei Nichterreichen der vom Schulungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Schulungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, siehe auch Punkt 11 (Haftung).

16 Rechte an den Schulungsunterlagen

16.1 ropesolutions räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt. 

16.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.

1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Bestellungen

Wir nehmen Bestellungen nur durch schriftliche Bestätigung an. ropesolutions kann dem Besteller innerhalb von 14 Tagen mitteilen, ob ropesolutions dessen Angebot auf Vertragsabschluss annimmt oder nicht.

4. Rücktritt

Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, sind wir und der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Preise

a) Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Kosten für Porto, Transport bzw. Lieferung und Verpackung.

b) Unsere Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an 4 Monate.

Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage o. ä. eingetretene Kostensteigerungen einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer) Preiserhöhung in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

c) Nicht in unseren Preisen inbegriffen ist eine eventuell notwendige (Sicherheits-) Einweisung in von uns gelieferte Ware. Diese ist vom Kunden gesondert in Auftrag zu geben und gesondert zu vergüten.

6. Lieferzeiten und Lieferung

a) Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich.

b) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

c) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat.

d) Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine zweiwöchige Nachfrist, beginnend am Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, zur Lieferung zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, Schadenersatz zu verlangen.

7. Zahlungsbedingungen

a) Wir liefern – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung oder Nachnahme. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.

b) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.

c) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist aus-geschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe / Gefahrenübergang schriftlich zu rügen, wobei zur Fristwahrung die recht-zeitige Absendung genügt. Anderenfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche.

b) Ist der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so hat er nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe / Gefahren schriftlich zu rügen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

9. Gefahrenübergang

Versenden wir auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

10. Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen haben an uns frei Haus zu erfolgen. Sofern die zurückgesandte Ware im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mangelbehaftet ist, werden wir Ihnen, die für die Rücksendung angefallenen notwendigen Versandkosten (DHL oder vergleichbarer Anbieter) umgehend ersetzen. Für jede Einsendung an uns benötigen Sie eine Retourennummer. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall per Email oder Telefon in Verbindung. Wir teilen Ihnen dann ein Retourennummer zu, die Sie bitte deutlich sichtbar außen auf dem Paket anbringen. Rücksendungen ohne entsprechende Kennzeichnung mit der Retourennummer können nicht angenommen werden und müssen deshalb unfrei zurückgesandt werden. Die Bekanntgabe der Retourennummer durch uns bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Bestellers.

11. Haftung

ropesolutions, sowie die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Ausgenommen hiervon sind Schäden des Kunden an Leben, Körper und Gesundheit.

12. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

b) Soweit unser Vertragspartner Kaufmann bzw. Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsschluss die ihm zur Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherheitshalber in voller Höhe an uns ab. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.

c) Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Friedrichshafen.

b) Gerichtsstand ist Friedrichshafen, sofern der Vertragspartner Kaufmann bzw. Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

14. Sonstiges

a) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

b) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 

15. Stornierung, Absage Es gelten die folgenden Bestimmungen 

15.1 Stornierungen müssen schriftlich bei ropesolutions erfolgen. 

15.2 Terminlich / vertraglich fixierte Schulungen können bis 21 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Schulungstages werden 50% des Auftragswertes berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Schulungspreises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot vom Kunden gebuchten und bestätigten Güter- und Dienstleistungen. 

15.3 Der Kunde ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 

15.4 ropesolutions ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. 

15.5 ropesolutions behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Schulungsvertrag vor. 

15.6 Ein Rücktrittsrecht steht ropesolutions auch bei Nichterreichen der vom Schulungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Schulungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, siehe auch Punkt 11 (Haftung).

16 Rechte an den Schulungsunterlagen

16.1 ropesolutions räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt. 

16.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.